Die erste Plenarwoche nach der langen Sommerpause. Im Rahmen der 123. Sitzung richteten wir folgende Fragen an die Abgeordneten:
Ist die Änderung der Bauordnung geeignet, um die Nutzung von Windenergie im Freistaat zu verbessern?
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung: „Bei Einführung der Regelung zum Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden hat sich der Gesetzgeber von der Einschätzung lenken lassen, dass die Zustimmung für die Windkraft bei den betroffenen Anliegern in erster Linie von der Höhe und Entfernung der Anlage abhängt. Gerade die Gesamthöhe der Anlagen löst oftmals eine als bedrängend empfundene Wirkung aus. Für den Ausbau der Windenergie ist jedoch ein breiter Konsens in der Bevölkerung unverzichtbar.“
Sollte es einen erleichterten Zugang für Lehrkräfte aus der Ukraine und anderen EU-Beitrittsanwärterländern geben?
Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes: „Zwar sind Hunderte von Personen mit ukrainischer Lehrqualifikation nach Bayern geflohen, doch selbst bei Beherrschen der deutschen Sprache ist für diese keine mittelfristige Anstellungsperspektive gegeben. Es fehlt also ein niedrigschwelliger Weg der Nachqualifizierung. Dieses Problem trifft neben der Ukraine auf alle Staaten mit EU-Beitrittskandidatenstatus zu. Obwohl diese sich bereits in einem Prozess der Annäherung an europäische Standards befinden und der Rat der Europäischen Union ihnen auf Empfehlung der Kommission einstimmig den Kandidatenstatus mit Blick auf die Koppenhagener Kriterien zuerkannt hat, werden diese noch genauso wie jeder andere Drittstaat behandelt.“