Im Rahmen der 96. Plenarsitzung richteten wir die folgenden zwei Fragen an den Abgeordneten:
1. Gesetzentwurf „zum Ausbau und Schutz des Radverkehrs in Bayern (Bayerisches Radgesetz – BayRadG)“ (Drs. 18/18477)
Aus der Begründung: „Bayern braucht ein Radgesetz. Zuletzt haben die Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr am 2. Februar 2021 wieder eindringlich an die Notwendigkeit eines bayerischen Radgesetzes erinnert. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24. März 2021 deutlich gemacht, dass die Politik für künftige Generationen Verantwortung trägt und dem Klimawandel adäquat begegnen muss. Das Bayerische Radgesetz trägt zur Steigerung der Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad bei. Die Aufgaben und Ziele des Staates zur Förderung des Radverkehrs werden klar festgeschrieben. Die ‚Vision Zero‘ wird als Leitmotiv vorgegeben.“
Frage: Wie bewerten Sie die Notwendigkeit eines Bayerischen Radgesetzes?
2. „Erhöhung des Fördersatzes für erstmalige Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung beim Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft“ (Drs. 18/17880)
Aus der Begründung: „In Bayern halten immer noch gerade kleinere Betriebe ihre Kühe in Anbinde- oder Kombinationshaltung. Nicht alle von ihnen können oder wollen einen großen Laufstall bauen. Auch diese Betriebe gilt es gezielt über das BaySL bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls zu unterstützen. Nicht zuletzt um einen Gleichklang zwischen den beiden Förderprogrammen herzustellen, soll deshalb der Zuschusssatz im BaySL auf 40 Prozent erhöht werden. Die Anhebung der Höchstgrenze der zuwendungsfähigen Kosten trägt dem massiven Anstieg bei den Baukosten Rechnung.“
Frage: In Deutschland werden Milchkühe bereits zu 83% in Laufställen gehalten: Wie sinnvoll ist denn eine weitere Förderung? Die Weidehaltung beispielsweise ging in den vergangenen Jahren stark zurück (nur 31%) und wird oft nur im Sommer angeboten. Sollte diese nicht eher finanziell bezuschusst werden?