Der Bayerische Landtag hat in einer Sondersitzung über die neue Corona-Politik im Freistaat beraten. Die folgenden drei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:
1. Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur aktuellen Lage hinsichtlich der Corona-Pandemie
Kritiker sehen im Rahmen der „vierten Welle“ weiterhin unzumutbare Eingriffe in Persönlichkeitsrechte. Mit dem Argument aggressiver Mutanten würden Verschärfungen und neue Lockdowns gerechtfertigt. Die Rückkehr zur Vor-Corona-Normalität sei aber für weite Teile der Bevölkerung geboten.
Fragenkomplex 1: Können die neuen Richtwerte, die Alarm-Ampel oder auch die „3-G-Regelung“ eine schrittweise Rückkehr zur Normalität ermöglichen?
Insbesondere die Auflagen in den Schulen sorgen für Diskussionsbedarf.
Fragenkomplex 2: Sind die Quarantäne-Regeln zumutbar und sicherheitsrelevant? Wie wird das Maskentragen gehandhabt? Werden genügend Luftreinigungsgeräte vorgehalten? Und: Kann der Unterricht zur Präsenzform zurückfinden?
2. Landtagsanfrage „Weidenbusch“ (für das PLENUM.TV-Magazin im September)
Der CSU-Abgeordnete und Rechtsanwalt Ernst Weidenbusch war bis 2018 Sonderbeauftragter der Staatsregierung für die Bayerische Landesbank. Zwischen 2016 und 2018 soll Weidenbusch insgesamt etwa 430.000 Euro mit zwei Mandanten verdient haben, die mit der Landesbank zu tun hatten. Bekannt wurden die Zahlungen durch eine Landtagsanfrage der FDP. Die SPD-Landtagsfraktion sieht dahinter einen Interessenkonflikt. Weidenbusch verteidigt seine Anwaltshonorare, die er 2016 und 2018 im Umfeld der BayernLB erhalten hatte: Der Haushaltsausschuss im Landtag sei über die Zahlungen informiert gewesen, und zwar in einer geheimen Sitzung.
Frage: Sehen Sie die Erfordernisse von Transparenz in diesem Vorgang als gegeben an? War Ihrer Meinung nach ein Interessenskonflikt gegeben?