Auf der Tagesordnung der 89. Plenarsitzung stand u.a. eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, CSU, sowie die Beratung von Anträgen und Dringlichkeitsanträgen. Die folgenden drei Fragen richteten wir an den Abgeordneten:
1. Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Klimaschutz
Frage: Wie bewerten Sie das vom Ministerpräsidenten vorgestellte Klimagesetz für den Freistaat? / Wie bewerten Sie die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Klimaschutz?
2. Polizeiaufgabengesetz / PAG
Die Ausgestaltung des Polizeiaufgabengesetzes stößt in der Opposition auf starke Kritik. Insbesondere die Entnahme von DNA-Proben, oder der Präventivgewahrsam und ein Deutungsspielraum des Begriffs „drohende Gefahr“ wurden bislang kontrovers diskutiert.
Frage: Konnte mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des PAGs ein Weg zwischen effektiver Verbrechensbekämpfung und Wahrung von Bürgerrechten gefunden werden? Wie bewerten Sie die Definition der „drohenden Gefahr“?
3. Das Bayerische Ministergesetz / BayMinG
Das Gesetz sieht bislang keine Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt vor. Der Freistaat Bayern verfügt damit im Gegensatz zum Bund und zu zahlreichen anderen Bundesländern über keine Karenzzeitregelung für die Mitglieder der Staatsregierung, die den sogenannten „Drehtür-Effekt“, d.h. den unmittelbaren Wechsel aus einem politischen Amt in die politische Interessenvertretung, verhindert. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll vermieden werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Staatsregierung beeinträchtigt wird. Um Interessenkonflikte zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Ende des Amtes zu verhindern, werden Regelungen geschaffen, die die Aufnahme einer Beschäftigung nach Ende des Amtes begrenzen können. Bei Interessenskonflikten soll eine zweijährige Karenzzeit auferlegt werden. Der/die Betroffene würde dann für diese Zeit Ausgleichszahlungen erhalten.
Frage für das PLENUM.TV-Magazin: Kann das Bayerische Ministergesetz Transparenz herstellen? Gibt es Positives, aber auch Kritikpunkte oder Alternativen?