Auf der Tagesordnung der 85. Plenarsitzung stand u.a. die Lesung von Gesetzentwürfen sowie die Beratung von Anträgen und Dringlichkeitsanträgen.
Die folgenden zwei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:
1. „Long-COVID“-Ambulanzen einrichten und Reha stärken (Drs. 18/14495)
Erst jetzt gerät die „Long Covid“-Symptomatik, wie Demenz, Erschöpfung, Depression sowie Herzrhythmusstörungen ins öffentliche Bewusstsein. Eine fundierte Studienlage oder ein Behandlungsprotokoll gibt es dazu nicht.
Auszug aus der Begründung: „Zahlreiche Patienten, die mit einer COVID-19-Infektion stationär in Kliniken behandelt wurden, haben auch Wochen nach den Erkrankungen noch Probleme mit ihrer Leistungsfähigkeit. Mittlerweile wird gemeinhin von „Long-COVID“ gesprochen, indem die Probleme subsummiert werden. Die Datenlage ist noch nicht allzu umfassend. […] Auch gründen sich mittlerweile erste Selbsthilfegruppen. Zwar gibt es an einigen Universitätskliniken in Bayern bereits Forschungsprojekte, aber wichtig wären Ambulanzen, in denen die Patienten gezielt behandelt werden können und die die Daten austauschen, sodass die Behandlung optimiert werden kann. […] Die Staatsregierung ist deshalb gefordert, den Bedarf für Ambulanzen zu erheben und ein Konzept zur Finanzierung vorzulegen.“
Frage: Die bayerischen Universitätskliniken in München, Erlangen-Nürnberg, Würzburg und Regensburg haben bereits Post-COVID-Ambulanzen eingerichtet. Die Uniklinik Augsburg baut eine solche gerade auf. Wie bewerten Sie den Ausbau der „Long-COVID“-Ambulanzen? Sehen Sie eine medizinische Notwendigkeit?
2. Mobile Arbeitskräfte in der EU besser schützen (Drs. 18/11413)
Leiharbeiter und Zeitarbeiter aus EU-Staaten werden schlecht bezahlt und ausgebeutet. Dieser verdeckte Markt gilt als nicht reguliert. Allerdings ist diese Art von Ausbeutung für frist- und budgetgerechte Fertigstellung von privaten, wie auch staatlichen Baustellen „unvermeidbar“ wie Experten raunen.
Auszug der Begründung: „Mobile Beschäftigte in Europa werden oft über in- oder ausländische private Vermittler vielfach gegen hohe, teilweise monatlich zu zahlende Gebühren ins Ausland vermittelt. Dies ist ein bisher weitgehend ungeregelter Markt. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) sind zahlreiche Missbrauchsfälle im Rahmen dieser privaten Arbeitsvermittlung bekannt. Starke Disparitäten bei Einkommen und Lebensstandards machen es möglich, dass auch ausgebildete Fachkräfte mit falschen Versprechungen über Arbeits- und Einkommensverhältnisse am Beschäftigungsstandort getäuscht werden können. Die EU muss dafür sorgen, dass sich in der privaten Vermittlung keine parallelen Unterbietungssysteme der Anwerbung auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmeretablieren – und zwar für alle Branchen. Gerade in der häuslichen Betreuung sind die monatlichen Vermittlungsgebühren häufig fast so hoch wie der ausgezahlte Lohn.“
Frage: Wie kann man diese Form der Ausbeutung mobiler Arbeitskräfte in der EU unterbinden, bzw. regulieren, damit Sicherheits-, Gesundheits- und Tarifstandards erreicht werden?