Die folgenden Fragen/Themen wurden in dieser Plenum.TV-Ausgabe diskutiert:
1: Installation eines Landestierschutzbeauftragten (Drs. 18/7205)
Aus der Begründung: „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz seit dem Jahr 2002 verankert, danach dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.In der Vergangenheit traten wiederholt Tierschutzverstöße durch die Medien zu Tage, etwa bei Tiertransporten in Drittstaaten oder bei einem Milchviehbetrieb mit industriellem Charakter. Diese Vorfälle haben die Menschen in Bayern sehr bewegt. Aber auch die teils dramatische finanzielle Situation in unseren Tierheimen, die über Jahrzehnte durch die Staatsregierung ignoriert wurde, verdeutlicht, wie sehr die Stelle eines politisch unabhängigen Landestierschutzbeauftragten gebraucht wird, um unseren Mitgeschöpfen und den vielen Ehrenamtlichen eine starke Stimme zu geben.
Frage: Sehen Sie die Berufung eines Landestierschutzbeauftragten als sinnvoll an?
- Schaffung einer Landtierarztquote (Drs.18/7404)
Aus der Begründung: „Tierärztinnen und -ärzte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des Tierschutzes sowie zur Gesundheitsversorgung von Haus- und Nutztieren. Gleichzeitig zeichnet sich aber in einigen Regionen Bayerns ein beginnender Tierärztemangel ab, der sich besonders bei Akut- und Notfällen im Bereich der Groß-und Nutztiermedizin bemerkbar macht. Bayern stellt hier keine Ausnahme dar, vielmehr zeigt sich diese Entwicklung in ganz Deutschland: So lässt sich bundesweit feststellen, dass landwirtschaftliche Nutztierhalter vor allem im ländlichen Raum zunehmend Probleme haben, wenn es um die tierärztliche Versorgung ihrer Tierbestände geht. Die Sicherstellung einer betriebsnahen tierärztlichen Versorgung von Nutztieren im ländlichen Raum ist jedoch grundlegende Voraussetzung für tierschutzgerechte Haltungsbedingungen und für sichere Lebensmittel.
Frage: Kann eine Landtierarztquote helfen, den Mangel an Tierärzten insb. im ländlichen Raum zu beheben?