Plenum.TV für TV Aktuell, 09. Februar 2021

Die folgenden zwei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:

1. Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie (Drs. 18/13024)

Das Gesetz ermächtigt – zunächst befristet bis Ende 2021 – Kommunen und Körperschaften in vielfältiger Weise Wahlen, Sitzungen oder Bürgerversammlungen unter Corona-Bedingungen durchzuführen oder Gremien/Feriensenate zu besetzen. Auszug aus der Lösung: „Weitere pandemiebedingte Änderungen betreffen Bürgerversammlungen, Ortsversammlungen, Bürgerentscheide und einzelne Gemeinde- und Landkreiswahlen, die im Jahr 2021 stattfinden oder für die im Jahr 2021 Vorbereitungen erfolgen müssen. Diese Änderungen zielen darauf ab, Kontakte weitgehend vermeiden zu können. Das bedeutet, die Pflicht zu Bürgerversammlungen für das Jahr 2021 aufzuheben und sie stattdessen in das Ermessen der ersten Bürgermeister zu stellen. Weiter können Ortssprecherwahlen, Bürgerentscheide sowie Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2021 als ausschließliche Briefabstimmungen oder -wahlen durchgeführt werden. Angesichts der Bedeutung der Kommunalwahlen für das Gemeinwesen sollen ausschließliche Briefwahlen aber von einer Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde abhängig sein, die hierfür das Einvernehmen der zuständigen Gesundheitsbehörde benötigt. Weitere pandemiebedingte Änderungen betreffen bei Gemeinde- und Landkreiswahlen die Durchführung von Aufstellungsversammlungen, nötige Unterstützungsunterschriften für neue Wahlvorschlagsträger und eine Verschiebung einer Stichwahl bei einer ausschließlichen Briefwahl auf den dritten Sonntag nach dem Wahlsonntag.

Frage: Sehen Sie in dieser Ermächtigung eine effektive Stärkung der örtlichen Gremien bei der Pandemiebewältigung?

 

2. Aktuelle Stunde der FDP-Fraktion: Wege aus dem Lockdown

Martin Hagen: „Bisher wurde der Landtag nach Ministerpräsidentenkonferenzen vor vollendete Tatsachen gestellt. Diesmal wollen wir vor den Beratungen in Berlin über die bayerische Verhandlungslinie diskutieren. Dabei müssen auch die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler Farbe bekennen. Ihre Abgeordneten dürfen sich nicht länger hinter Söder und der MPK verstecken. Zuletzt war bekannt geworden, dass der Unmut über die Corona-Politik der Regierung auch in den Reihen der CSU wächst. Für uns als FDP ist klar: Wir brauchen einen Stufenplan aus dem Lockdown, der sich an Infektionsgeschehen und Impffortschritt orientiert. Priorität haben für uns Kitas und Schulen, aber auch Friseure, Einzelhandel und andere Gewerbetreibende brauchen dringend eine Öffnungsperspektive. Eine Verlängerung der landesweiten Ausgangssperren hielten wir angesichts der sinkenden Infektionszahlen für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.“

Frage: Sehen Sie die geforderten „stufenweise Lockerungen, die sich am Impffortschritt und am Infektionsgeschehen orientieren“ und die Aufhebung der Ausgangssperren als sinnvoll an?