Folgende drei Fragen haben wir mit den Abgeordneten diskutiert:
1. Änderung des Bayerischen E-Government-Gesetzes – Open Data: Nutzung für Bürger und Wirtschaft (Drs. 18/10202
Auszug aus der Begründung: Die Datenbestände der öffentlichen Hand sind für Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen relevant. Besondere Nachfrage besteht seitens der Privatwirtschaft nach Verkehrs-, Erdbeobachtungs-, Umwelt-, Unternehmens- und allgemeinen Statistikdaten. Konkret sind das etwa Studien, Statistiken, Verkehrs- oder Wetterinformationen, Luftbilder, Grundbuchdaten bis hin zu Gerichtsurteilen.Diese können in verschiedenen unternehmerischen Bereichen von Relevanz sein. Im Kerngeschäft kann ein komplettes Geschäftsmodell auf Open Data aufgebaut werden, wie etwa der Auswertung von Geo-daten für Anwendungen in Landwirtschaft und Umwelt oder Auswertung von Unternehmensdaten für Marktforschungszwecke. Im Nebengeschäft kommen etwa Nutzungen von Geodaten in der Automobilindustrie für Navigationssysteme oder im Verkehrsbereich zur Wartung von Infrastruktur oder Lenkung von Besucherströmen in Frage.
Frage: Wie stehen Sie zur öffentlichen Nutzung von Daten, die von Kommunen, Ämtern und Behörden gesammelt wurden?
- Förderung des Lokal-TV in Bayern (Drs. 18/8656) (Frage für das Plenum.TV-Magazin Oktober)
Auszug aus der Begründung: Gerade in Krisenzeiten wird die Bedeutung von Qualitätsmedien und Qualitätsjourna-lismus einmal mehr deutlich. Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie gleichzeitig aber auch zu reduzierten Werbeeinnahmen und damit erheblichen Umsatzeinbußen bei den privaten Lokal-TV-Anbietern führen, werden diese durch den Freistaat aktuell mit einer Sonderförderung von 500.000 Euro für Herstellung und Verbreitung ihrer Programme zusätzlich unterstützt.Art. 23 BayMG zur Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten tritt zum 31. Dezember 2020 außer Kraft. Diese Vorschrift regelt die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten, damit die Bevölkerung flächendeckend und gleichwertig mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten versorgt wird. Eine Verlängerung von Art. 23 BayMG über dieses Datum hinaus ist für die Planungssicherheit der Anbieter erforderlich.
Frage: Wie schätzen Sie die Programmleistung der bayer. Lokal-TV-Stationen ein? Sollten diese Regional-Medien Ihrer Meinung nach weiterhin gefördert werden?
- Ehrenamtliches Engagement stärker fördern (Drs. 18/5901)
Die Förderung von Ehrenamt und bürgerlichem Engagement soll im Rahmen einer Anhörung sondiert werden. In Frage kommen u.a. Anrechnung von Ehrenamtsarbeit im Rentenbescheid, Erhöhung von Freibeträgen, kostenfreier ÖPNV, Ehrenamtskarte. Sowie: Entlastung der Gemeinderatsarbeit durch Förderung von Zuarbeit/Recherche und technische Ausstattung. Dazu Förderung der digitalen Kommunikation im Kommunalbereich. Bildungsmassnahmen für politisch Interessierte, bzw. Kandidatinnen/Kandidaten oder Mandatsträger im Gemeindebereich.
Frage: Wie kann Ihrer Meinung nach das Interesse der Bürger am Ehrenamt gesteigert werden?