Plenum.TV für tv.ingolstadt, 12. November 2020

Die folgenden zwei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:

1. Wie stehen Sie zur beantragten Stelle eines/einer unabhängigen Polizeibeauftragten?

Auszug aus der Begründung: Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Sicherheitsbehörden kann mit der Schaffung einer unabhängigen Stelle, bei der Beschwerden vorgebracht werden können, gestärkt und weiterhin gesichert werden. Die Einrichtung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten hat positive Auswirkungen auf die innere Struktur der Bayerischen Polizei. Mit der Aufarbeitung von Fehlern und strukturellen Mängeln kann die Qualität der Arbeit der Polizei gesteigert werden. Gleichzeitig wird so sichergestellt, dass das Arbeitsklima innerhalb der Behörden weiterhin gut bleibt und die Attraktivität der Tätigkeit und des Berufes hochgehalten wird. Letzteres ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen in Deutschland dringend notwendig

 

2. Welche Punkte im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) finden Sie zielführend? Gibt es Punkte, die Sie kritisieren bzw. die im Gesetz keinen Eingang gefunden haben?

Das Bayerische Klimaschutzgesetz liegt dem Parlament in der Zweiten Lesung vor. Eine Vielzahl von Änderungsanträgen wurden dazu von den Fraktionen eingereicht und in den Ausschüssen beraten. Das „BayKlimaG“ soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der EU ergänzen. Auszug aus der Darlegung: Das Bayerische Klimaschutzgesetz hat eine ergänzende und unterstützende Funktion, die auch eine Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften umfasst. Dies betrifft insbesondere solche Vorschriften, die sich mit der Nutzung von Naturgütern, die treibhausgasmindernde Funktion haben, befassen. Zusätzliche Regelungen zu CO2-Emissionen aus Energiewirtschaft, Industrie, Gebäuden, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall sind vom Bundesgesetzgeber zu erwarten.