Nach der Sommerpause tagt der Bayerische Landtag wieder in voller Besetzung im Maximilianeum.
Im Rahmen der 92. Plenarsitzung richteten wir die folgenden zwei Fragen an die Abgeordneten:
1. Bayerisches Teilhabe- und Integrationsgesetz (Drs. 18/17600)
Aus der Antragsbegründung: „Gesellschaft und Staat müssen dauerhaft gewährleisten, dass alle Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe bekommen. Dies ist keine vorübergehende Sonderaufgabe, die mit zeitlich befristeten Projekten gelöst werden kann. Vielmehr ist dies eine Daueraufgabe, die nachhaltig und strukturell angegangen werden muss. Asylsuchende und Geduldete werden in der Regel durch die restriktive Anwendung des Sachleistungsprinzips, durch eingeschränkten oder gar keinen Zugang zu Sprachförderung und Fördermaßnahmen sowie zu Bildung und Berufsbildung bis hin zu Arbeitsverboten gezielt an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Dies geht auf Kosten der Asylsuchenden und deren Kinder – und auf Kosten unserer Gesellschaft.“
Frage: Sehen Sie eine Notwendigkeit, Integration und Teilhabe als verbindliche Aufgabe für die Gesellschaft gesetzlich zu verankern?
2. „Freiheit in Netz und Medien IX: Digitalwirtschaft fairer besteuern“ (Drs. 18/15791)
Aus der Antragsbegründung: „Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, sich auf allen Ebenen für die Einführung einer Digitalsteuer, basierend auf dem ‚Marktlandprinzip‘ in Höhe von drei Prozent auf Verkäufe, die durch Online-Werbung, den Verkauf von Benutzerdaten und die Bereitstellung von Online-Marktplätzen erzielt werden, einzusetzen. Der Umsatz beim Online-Shopping belief sich im Jahr 2020 auf 26,2 Mrd. Euro in Deutschland, was einer Steigerung von 27 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Im Jahr 2020 stieg die Bruttozahl der transportierten Pakete gegenüber 2019 um rund 15 Prozent. Amazon macht dabei die Hälfte des Online-Umsatzes in Deutschland aus. Durch die wachsende Bedeutung von digitalen Plattformen entsteht Marktmacht, die im Endeffekt sogar dazu führen kann, einer Plattform den Rang einer kritischen Infrastruktur zuzuerkennen.“
Frage: Wie sinnvoll wäre eine Digitalsteuer auf die Umsätze von internationalen Plattformen?