Die Themen:
-Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom 9. bis 11. Mai 2017 kann für das Haushaltsjahr 2018 mit
Steuermehreinnahmen gerechnet werden, selbst nach Abzug des Länderfinanzausgleichs und der Rückführung
der zuvor entnommenen Haushaltssicherungsrücklagen.
Die Steuereinnahmen sind höher als erwartet, was muss nach Meinung der Abgeordneten im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden? (Drs.17/18700, 17/20774), 17/20842)
– „Aus den Fehlern des GBW-Deals des Finanzministers lernen! Bayerische Verfassung ernst nehmen! Jeder
muss sich ein Dach über dem Kopf leisten können!“
Wie kann man den benötigten Wohnraum, insbesondere für sozial Schwache, gewährleisten?
Moderation: Maximilian von Rossek
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