Die folgende Frage richteten wir an den Abgeordneten:
Spekulationen eindämmen! Steuerschlupfloch „Share Deals“ endlich schließen (Drs. 18/11266)
Auszug aus der Begründung: „Immobilientransaktionen unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, welche an die Länder geht. Grundstücke können durch einen direkten Erwerb übertragen werden („Asset Deal“). Gerade bei großen Transaktionen werden Immobilien aber nicht direkt verkauft, sondern mit Hilfe sogenannter „Share Deals“ nur Anteile an Gesellschaften. Bei diesen Gestaltungen fällt keine Grunderwerbsteuer an – jedenfalls dann nicht, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden. Bei Millionendeals, in denen große Wohnungsbestände oder Gewerbekomplexe übertragen werden, gehen daher oftmals nur 94,9 Prozent der Anteile in andere Hände, so dass man gerade unter der Grenze der Steuerpflicht bleibt. Für Unternehmen der Immobilienbranche beginnt die anteilige Besteuerung der Immobilien bereits bei einer Übertragung von mehr als 10 Prozent. Ähnliches wurde auch anfänglich von den Ländern diskutiert, aber dann vorschnell verworfen.
Frage: Sehen Sie eine Notwendigkeit, die sog. Share Deals in eine steuergerechte Form zu bringen?