Die folgenden drei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:
- Infektionsschutzmassnahmengesetz (Drs.18/10121)
Auszug aus der Begründung: Gerade weil die bisherigen Maßnahmen gewirkt haben, werden sie nicht nur kurzfristig, sondern auch noch mittel-und langfristig notwendig sein. Bis die Gefahr, die von COVID-19 ausgeht, gebannt ist, werden wir unseren Alltag an den Infektionsschutz an-passen müssen. Hierfür genügt es nicht mehr, aufgrund einer gesetzlichen Generalklausel die konkreten Regelungen allein als Rechtsverordnung der Staatsregierung zu erlassen. Langfristige Einschränkungen unserer Grundrechte kann nur das Parlament beschließen. Dies hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt (BayVGH, Beschluss vom 27.04.2020, Az. 20 NE 20.793)
Frage: Wie stehen Sie zum Vorschlag eines Bayer. Infektionsschutzmassnahmengesetzes und die Einbindung des Parlamentes bei der Coronabekämpfung?
- Änderung Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Drs. 18/5723)
Auszug aus der Begründung: Seit dem 01.01.2020 liegt die Höchstaltersgrenze für die Wahl zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und Landrat in Bayernbei 67Jahren.Es ist nicht nachvollziehbar,warum ein berufsmäßiger erster Bürgermeister oder Landrat, der das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger besitzt, nach Vollendung des 67.Lebensjahres nicht erneut kandidieren darf. Die steigende Lebenserwartungund die zunehmende geistige und körperliche Vitalität von älteren Menschen zeigt, dass eine starre Höchstaltersgrenze nicht mehr zeitgemäß ist. Weshalb für das Amt der kommunalen Wahlbeamten andere Maßstäbe gelten sollen als beispielsweise für Staatsminister oder Landtagsabgeordnete im Freistaat, für die keine Höchstaltersgrenze gilt, ist nicht ersichtlich. Auch angesichts des demografischen Wandels ist es erforderlich, die im Freistaat geltende Höchstaltersgrenze aufzuheben. Rund ein Drittel der in Bayern im Jahr 2020 aus dem Amt scheidenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tut dies aufgrund des Erreichens der Altersgrenze.Dabei fehlen schon jetzt in ca. 100 bayerischen Gemeinden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.Eine Abschaffung der Höchstaltersgrenze bietet denjenigen, die über das 67.Lebensjahr hinaus als kommunale Wahlbeamte kandidieren wollen, eine Möglichkeit sich wei-ter engagiert in den Kommunen einzubringen. Ausschlaggebend für die Wahl sollte die persönliche Leistungsfähigkeit sein, die individuell zu bestimmen ist.
Frage: Wie stehen Sie zur geforderten Abschaffung einer Altersgrenze für kommunale Spitzenämter?
- EU-weit Milchüberschüsse reduzieren, statt Probleme in die Zukunft verlagern –für eine effektive Milchmengenreduzierung in Zeiten einer Krise (Drs. 18/8372)
Auszug aus der Begründung: Der Milchmarkt ist seit geraumer Zeit unter Druck. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch weiter verschärft, so dass der Kieler Rohstoffwert im April auf 27 Cent je kg Milch gefallen ist, 3,6 Cent unter dem Wert des Vorjahresmonats.Die Rabo-Bank geht davon aus, dass diese Krise noch ein ganzes Jahr anhalten wird, da auch die Exportchancen nach Asien und Nordafrika zurückgegangen sind.Diese Fakten sind ein eindeutiges Indiz für eine sich anbahnende und in Teilen schon festgestellte Krise, die ein entschiedenes Handeln der Politik erfordert, um Angebot und Nachfrage wieder in ein Gleichgewicht zu bringen. Die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung ist in dieser Situation jedoch nicht die korrekte Antwort auf die aktuelle Krise! Im Gegenteil, sie kann sogar die Erholung der Märkte durch den künftigen Angebotsüberhang behindern. Letztlich wird durch diese Maßnahme lediglich die Milchindustrie profitieren, nicht die Erzeugerinnen und Erzeuger in Bayern, da die Förderung der privaten Lagerhaltung nur in Zeiten kurzfristiger Schwankungen als sinnvoll zu betrachten ist.Das erste Milchmengenreduzierungsprogramm auf freiwilliger Basis war ein voller Erfolg, wie der Bericht am 31.05.2017 (zu Drs. 17/1709 und 17097) gezeigt hat. Besonders die mittelständischen Strukturen in Bayern haben überproportional von der Maßnahme profitiert.
Frage: Wie stehen Sie zu einer EU-weiten Reduktion der Milchmengen, um eine Milchkrise u.a. durch Preisverfall abzumildern?