Auf der Tagesordnung der 87. Plenarsitzung standen u.a. die Lesung von Gesetzentwürfen sowie die Beratung von Anträgen und Dringlichkeitsanträgen. Wir haben dieses Mal vier anstatt drei Fragen an die Abgeordneten gestellt.
1. Verantwortliche Hochwasserpolitik statt populistischer Inkaufnahme von Gefahren für die Menschen (Drs. 18/16682)
Die letzten großen Hochwasser in Bayern wie das katastrophale Junihochwasser 2013 oder die Starkregenereignisse 2016 haben deutlich gezeigt, mit welchen enormen Gefahren insbesondere im Donauraum, vor allem in Niederbayern, gerechnet werden muss. Allein das Pfingsthochwasser 2013 verursachte nach Angaben des LfU in Bayern Schäden von mehr als 1,3 Mrd. Euro (davon Schäden an staatlichen Gewässern: rund 100Mio. Euro, Schäden in Land- und Forstwirtschaft: rund 145Mio. Euro, Schäden an öffentlicher Infrastruktur: rund 200Mio. Euro). Auch bei anderen Starkregenereignissen und Hochwassern in Bayern (2005, 2016) werden die Schäden von der Staatsregierung jeweils auf viele 100Mio. Euro beziffert. Der Schutz von Menschenleben und Eigentum durch effektive Hochwasserschutzprogramme ist deshalb eine besonders wichtige staatliche Aufgabe, die nach objektiven Kriterien entschieden sowie effektiv verfolgt und durchgesetzt werden muss.
Frage: In vielen Teilen Bayerns haben letzte Woche heftige Unwetter gewütet, es kam u.a. zu Überschwemmungen in Niederbayern und Mittelfranken. Wie bewerten Sie das bayerische Hochwasserschutz-Programm der bayerischen Staatsregierung?
2. Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen: Steigerung der Digitalunterrichts-Qualität (Drs. 18/12344)
Die Herausforderungen der Corona-Pandemie haben neue Unterrichtsformen zwingend notwendig gemacht. Die bisherige Umsetzung des Distanzunterrichts ist allerdings von unterschiedlicher Qualität geprägt und muss deshalb dringend insgesamt auf ein hohes Niveau – gleichwertig zum Präsenzunterricht – gebracht werden. Hier muss das StMUK einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag bekommen, da es dieser Problematik bislang nur unzureichend nachkommt, während aber viele Positivbeispiele von fortschrittlichen Schulen im Bereich der Digitalbildung zeigen, dass es sogar möglich ist, in der gleichen Zeit das Lehrplansoll des Präsenzunterrichts mit gutem Distanz- oder Wechselunterricht sogar überzuerfüllen.
Frage: Deutschland gilt als Nachzügler bei der Digitalisierung der Schulen. Hat die Corona-Pandemie die Digitalisierung an Schulen vorangebracht? Wo sehen Sie Verbesserungen?
3. Auswirkungen der Coronapandemie auf Kinder und Jugendliche frühzeitig entgegenwirken (Drs. 18/14884)
Die Kontaktbeschränkungen in der Coronapandemie belasten vor allem Kinder und Jugendliche psychisch. Erste Studien zeigen, dass die während der COVID-19-Pandemie erforderlichen Eindämmungsmaßnahmen die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen vermindert haben und Symptome von Angst und Depression vermehrt auftreten. Daneben können räumliche Enge und fehlende Ausweichmöglichkeiten während des Lockdowns zu erhöhtem familiären Stress und gehäufter familiärer Aggression sowie zu häuslicher Gewalt führen. Nach einer aktuellen Studie zu Lockdown-Auswirkungen ist ein knappes Jahr nach Beginn der Coronapandemie fast jedes dritte Kind psychisch auffällig (COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf). Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen ernst genommen und frühzeitig wirksame Maßnahmen initiiert werden, die dieser Entwicklung entgegenwirken. Eine besonders wichtige Maßnahme erscheint dabei der Ausbau kinder- und jugendpsychiatrischer sowie psychosozialer Angebote, um der vermehrten Inanspruchnahme entsprechen zu können.
Frage für das PLENUM.TV-Magazin: Was kann die Politik tun, damit Kinder und Jugendliche lernfähig und positiv bleiben, ohne dass sie Langzeitschäden davontragen?
4. Gesetzesentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung: Abschaffung der sog. 10H-Regelung (Drs. 18/16896)
Die 10H-Regelung habe den Ausbau der Windkraft gestoppt, meinen viele. Man bezieht sich auf Studien, die die Auswirkungen dieser Regelung analysierten.
Ein Antrag fordert: „Streichung der im Jahr 2014 mitArt.82Abs.1 in die BayBO eingeführten Regelung, dass §35Abs.1Nr.5 BauGB auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von Satzungen nach §35Abs.6 BauGB einhalten.“
Frage für das PLENUM.TV-Magazin: Wie stehen Sie zur geforderten Abschaffung der 10H-Regelung in Bayern?