Im Rahmen der 96. Plenarsitzung richteten wir die folgende Frage an den Abgeordneten:
„Erhöhung des Fördersatzes für erstmalige Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung beim Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft“ (Drs. 18/17880)
Aus der Begründung: „In Bayern halten immer noch gerade kleinere Betriebe ihre Kühe in Anbinde- oder Kombinationshaltung. Nicht alle von ihnen können oder wollen einen großen Laufstall bauen. Auch diese Betriebe gilt es gezielt über das BaySL bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls zu unterstützen. Nicht zuletzt um einen Gleichklang zwischen den beiden Förderprogrammen herzustellen, soll deshalb der Zuschusssatz im BaySL auf 40 Prozent erhöht werden. Die Anhebung der Höchstgrenze der zuwendungsfähigen Kosten trägt dem massiven Anstieg bei den Baukosten Rechnung.“
Frage: In Deutschland werden Milchkühe bereits zu 83% in Laufställen gehalten: Wie sinnvoll ist denn eine weitere Förderung? Die Weidehaltung beispielsweise ging in den vergangenen Jahren stark zurück (nur 31%) und wird oft nur im Sommer angeboten. Sollte diese nicht eher finanziell bezuschusst werden?